Häufige Fragen

Bitte wenden Sie sich an den Betreiber der Freilichtbühne, die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Senden Sie dazu einfach eine Beschreibung des verlorenen Gegenstandes über das  Kontaktformular an die BÜRGER Freilichtbühne. Tipp: Auch das  städtische Fundbüro kann Ihnen möglicherweise weiterhelfen.

Ja, die Freilichtbühne ist barrierefrei. Grundsätzlich stehen drei Parkplätze für Rollstuhlfahrer:innen in der Thomastraße sowie einer am oberen Ende der Stresemannstraße zur Verfügung. Von diesen ist der Zugang auf die BÜRGER Freilichtbühne barrierefrei.
Für Rollstuhlfahrer:innen sind sind oberhalb von Block C eigens markierte Plätze vorgesehen. 
Bitte beachten Sie, dass der Bedarf eines rollstuhlgerechten Platzes direkt beim Ticketkauf angegeben werden muss. Leider ist es auch bei bestuhlten Konzerten nicht möglich, rollstuhlgerechte Plätze im Innenraum zur Verfügung zu stellen.

 Hier gelangen Sie zur Karte.

Grundsätzlich finden die Veranstaltungen auf der BÜRGER Freilichtbühne auch bei Regen statt. 
Bei vorhergesagtem Starkregen oder Unwetter achten Sie bitte auf aktuelle Infos auf unserer Webseite und unseren Social-Media-Kanälen oder wenden Sie sich an den jeweiligen Veranstalter. 

Bei Gewitter/Unwetter wird gemäß der Sicherheitslage entschieden, ob ein Konzert stattfinden kann oder nicht. Da Unwetter oft sehr schwer präzise vorhersagbar sind, können wir nicht pauschal sagen, mit welchem Vorlauf ein Konzert abgesagt werden muss – diese Entscheidungen sind je nach Situation sehr individuell.

Eine Ausnahme bilden klassische Konzerte: Diese können gegebenenfalls auch wegen normalen Regens abgesagt werden, um die Instrumente nicht zu gefährden. Eine Absage obliegt hier der Entscheidung des Veranstalters.

Bei internationalen Konzerten (Rock/Pop), Musicals oder Bühnenshows ist das Fotografieren verboten. Inzwischen werden Fotohandys und kleine Digitalkameras aber geduldet. In Sonderfällen müssen diese am Eingang abgegeben werden. Nach Ende der Veranstaltung können sie wieder abgeholt werden.

Hier gelten die aktuellen Jugendschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 16 Jahren sich bis 0.00 Uhr in öffentlichen Einrichtungen aufhalten dürfen. Die Veranstaltungen auf der BÜRGER Freilichtbühne enden spätestens um 22 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Informationen zu Hotels erhalten Sie bei der Stuttgart-Marketing GmbH unter  www.stuttgart-tourist.de
Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 10 – 17 Uhr, E-Mail: hotels(@)stuttgart-tourist.de

Journalist:innen mit einem gültigen Presseausweis wenden sich bitte rechtzeitig telefonisch oder per Mail an den jeweiligen Veranstalter.

Es ist nicht erlaubt, eigene Speisen und Getränke mit auf das Gelände der BÜRGER Freilichtbühne zu nehmen. Im Gastrobereich wartet ein kleines, aber feines Angebot an erfrischenden Drinks und leckeren Snacks zu fairen Preisen. Sie haben die Wahl zwischen leckeren Maultaschen, knusprigen Pommes, Currywurst, Eis und vielem mehr. Zu trinken gibt es kühle Softdrinks, Apfelschorle, Bier, Wein, Sekt oder Aperol Spritz.